Landhäuser, die bereits in den regionalen Tourismusregistern eingetragen sind, sind von der Registrierungspflicht im neuen Einheitlichen Register für Kurzzeitvermietungen befreit, das am 1. Juli in Kraft tritt.
Dies hat der spanische Verband für ländlichen Tourismus (Asetur) in einer Erklärung nach verschiedenen Treffen und direkten Kontakten mit Verantwortlichen des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadtentwicklung bestätigt.
Konkret gelten regulierte und ordnungsgemäß in den jeweiligen regionalen Registern eingetragene ländliche Unterkünfte nicht als Ferienwohnungen oder gelegentliche Vermietungen und sind daher nicht von der Verpflichtung zur Registrierung im neuen staatlichen Verfahren betroffen.
Laut Asetur besteht die einzige Verpflichtung für diese Einrichtungen darin, ihre regionale Registrierungsnummer auf den Plattformen und Portalen anzugeben, auf denen sie ihre touristischen Angebote vermarkten, ohne dass diese Registrierung auf staatlicher Ebene doppelt vorgenommen werden muss.
Der Arbeitgeberverband hat begrüßt, dass diese Ausnahme bei den Eigentümern von ländlichen Unterkünften in ganz Spanien für „Beruhigung” und „Zufriedenheit” gesorgt hat, da die Branche von Anfang an ihre Ablehnung gegenüber einer neuen Registrierung zum Ausdruck gebracht hatte, obwohl sie bereits von den regionalen Behörden kontrolliert und beaufsichtigt wird.
Landhäuser dürfen nicht mit Ferienwohnungen gleichgesetzt werden
Nach den Worten des Vizepräsidenten von Asetur, Juan Carlos Tébar, dürfen Landhäuser nicht mit Ferienwohnungen gleichgesetzt werden, da sie „Teil eines professionalisierten Tourismusmodells sind, das einen hohen Beitrag zum ländlichen Raum, zum territorialen Zusammenhalt und zur lokalen Wirtschaft leistet”.
Das Königliche Dekret 1312/2024, mit dem die digitale zentrale Anlaufstelle für Vermietungen geschaffen wurde, hat festgelegt, wie Eigentümer die Registrierungsnummer für Vermietungen erhalten können, die ab dem 1. Juli erforderlich ist, um Kurzzeitvermietungen, touristische Vermietungen oder Vermietungen für andere Zwecke auf digitalen Plattformen anzubieten.
Quelle: Idealista
Europa Press
19. Juni 2025, 12:04 Uhr